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Als Betreiber des „Coop Anti-War Café“, wurde ich zunächst zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro verurteilt, ersatzweise 40 Tage Haft. Der Vorwurf lautete auf »Belohnung und Billigung von Straftaten« nach Paragraph 140 Strafgesetzbuch. Danach hatten wir gegen den Strafbefehl Einspruch erhoben. Die öffentliche Hauptverhandlung fand am 27. April 2023 vor dem Amtsgericht Tiergarten statt und endete mit einem Freispruch. Gegen diesen wurden jetzt seitens der Staatsanwaltschaft Rechtsmittel eingelegt. Damit geht der Fall in die nächste Instanz.
Spendenkonto Eleonore Freiin v. Wimmersperg
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